Von elektrischen Anlagen können insbesondere im niederfrequenten Bereich schädliche Umwelteinwirkungen in Form von elektrischen und magnetischen Feldern ausgehen. Zu typischen Feldquellen im Niederfrequenzbereich zählen zum Beispiel:

  • Anlagen der öffentlichen Stromversorgung (Hochspannungs-/Freileitungen, Erdkabeltrassen,
    Umspannwerke)
  • Bahnstromanlagen (Ober-/Speiseleitungen)
  • Kraftwerke (z. B Wasserkraft)

 

Rechtsgrundlage zur Beurteilung der Einwirkung elektrischer und magnetischer Felder auf Menschen ist die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV). Die Verordnung über elektromagnetische Felder legt u.a. frequenzabhängige Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte an Orten, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, fest.

 

Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von elektrischen Anlagen (s.o.) sind im Rahmen der Genehmigungsverfahren Nachweise durch Messungen und Berechnungen zu führen, dass die Anforderungen der 26. BImSchV eingehalten werden. Zudem gilt bei der Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen das sog. Minimierungsgebot der 26. BImSchVVwV, wonach die von der Anlage ausgehenden Feldstärken nach dem Stand der Technik minimiert werden müssen.

 

Weitere Aufgabenbereiche im Zuge der Prüfung elektromagnetischer Umweltverträglichkeit sind u.a.:

 

  • Ermittlung und Beurteilung der elektrischen und magnetischen Felder im Rahmen der Bauleitplanung
  • Untersuchung der elektrischen und magnetischen Felder im Arbeitsschutz
  • Einwirkungen auf sensible technische Geräte (z.B. medizinische Geräte oder Geräte zu Forschungszwecken)
  • Beurteilung von Maßnahmen zur Verringerung der elektrischen und magnetischen Felder (z.B. Rückleitersysteme bei Oberleitungsanlagen oder Abschirmung von Magnetfeldern)

Für die Ermittlung und Beurteilung der elektrischen und magnetischen Felder verwenden wir normgerechte, hochauflösende Messtechnik, neueste Berechnungssoftware und berücksichtigen die aktuellen Rechtsgrundlagen und Normen.

Unser Leistungsumfang

  • Ermittlung und Beurteilung der elektrischen und magnetischen Felder nach 26. BImSchV für den Neubau oder die wesentliche Änderung von elektrischen Anlagen.
  • Prüfung und Bewertung des Minimierungsgebots gemäß 26. BImSchVVwV
  • Messungen von elektrischen und magnetischen Feldern im Frequenzbereich 5 Hz bis 400 kHz
  • Rechnerische Prognose der elektrischen und magnetischen Feldstärken in 3D-Simulationen
  • Beurteilung der elektrischen und magnetischen Felder für den Arbeitsschutz nach BGV B11
  • Erstellung von Gutachten im Rahmen von Planfeststellungsverfahren, von Umweltprüfungen und in der Bauleitplanung

Unsere Referenzen

Arbeitsschutz nach BGV B11:

  • Paulaner Brauerei (GIL-Leitung), Langwied, München
  • Schefenacker AG, Werk Schwaikheim
  • Büro- und Ärtzehaus MK1 Nymphenburg, München
  • Sparda Bank, Arnulfstraße, München

Schutz der Öffentlichkeit nach 26. BlmSchV:

  • Erdinger Ringschluss
  • Siemens-Areal Hofmannstraße München
  • Wasserkraftwerk Freisinger Landstraße, München

Umspannwerke München:

  • Theodor-Kitt-Straße
  • Netzerstraße
  • Landsbergerstraße
  • Menzing

Bahnstrecken:

  • Nordbahnhof Ingolstadt
  • Hauptbahnhof Nürnberg
  • Orleanpark am OstbahnhofMünchen

Bebauungspläne:

  • Birketweg, Hischgarten,Knorr-Bremse in München
  • Innovationspark, ehemalige Ladehöfe in Augsburg
  • Urbane Mitte, Berlin
  • Hbf Ingolstadt

Sensible Geräte:

  • Max-Planck-Institut für medizinische Forschung in Heidelberg

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