Lärmaktionsplanung

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Richtlinie 2002/49/EG vom 25.Juni 2002 über die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) ein einheitliches Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu vermindern. Danach sind die Mitgliedstaaten der europäischen Union verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten.

Die Kartierung für die Eisenbahnstrecken erfolgte durch das zuständige Eisenbahnbundesamt.

Vom Bayerischen Landesamt für Umwelt wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung nach der ersten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass die Lärmaktionsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

Unser Büro hat diesbezüglich eine Reihe von modulierten Dienstleistungspaketen zusammengestellt, die passgenau auf die Wünsche und Bedürfnisse der Auftraggeber abstimmbar sind:

  • Lärmaktionsplanung (beschränkt auf die betroffenen Verkehrswege, die abhängig von der jeweiligen Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie betroffen sind)
  • Komplettkartierung (hier werden zusätzlich zu den durch die jeweilige Stufe der Lärmaktionsplanung betroffenen Verkehrswege alle emissionstechnisch relevanten Lärmquellen berücksichtigt; die Ergebnisse sind weniger missverständlich und durch die Berücksichtigung aller Lärmquellen auch qualitativ für alle maßgeblichen Immissionsorte aussagefähig)
  • Lärmminderungsplanung (sowohl klassisch nach § 47a BImSchG als auch punktuell zur Verbesserung der Lärmsituation in Hotspot-Bereichen)