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Erschütterungen können in Zusammenhang mit landgebundenem Verkehr (Straße und Schiene), Baumaßnahmen, Sprengungen sowie gewerblichen bzw. industriellen Anlagen auftreten.
Als Erschütterungen werden generell tieffrequente Schwingungen in Festkörpern, die durch unterschiedliche Frequenzanteile überlagert sind, bezeichnet.
Durch unterschiedliche Anregungsquellen können dabei über den Untergrund Schwingungen in Gebäude eingeleitet und dort spürbar werden. In weiterer Folge wird durch die Schwingungsanregungen innerhalb des Gebäudes tief frequenter Schall von Wänden und Decken abgestrahlt, der als Körperschall oder Sekundärluftschall bezeichnet wird.
Zum Schutz vor Erschütterungen hat der Gesetzgeber in Normen und Richtlinien Anhalts- und Richtwerte sowohl für die Einwirkungen auf bauliche Anlagen als auch Menschen in Gebäuden definiert. Im Rahmen des Immissionsschutzes sind erschütterungstechnische Untersuchungen Teil der behördlichen Auflagen.
Bei konkreten Fragestellungen befassen wir uns mit der Entstehung, Ausbreitung und Einwirkung von Erschütterungen und Sekundärluftschall.
Möhler und Partner ist auf dem Gebiet der Erschütterungen vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz nach §§26, 28 BImSchG als Stelle für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Erschütterungen bekannt gegeben.
Unser Leistungsumfang beinhaltet:
• Messtechnische Ermittlungen und Beurteilungen von Erschütterungen und Sekundärluftschall in Zusammenhang mit
- Beweissicherungsmessungen
- Begleitenden Messungen bei Baumaßnahmen
- Überprüfungsmessungen nach Erstellung der Baumaßnahme
- Bauwerksmonitoring (Überwachung von Baumaßnahmen)
• Prognose zukünftiger Erschütterungs- und Sekundärluftschalleinwirkungen
• Konzeptionierung von Maßnahmen zur Schwingungsisolierung bzw. -dämmung
• Erstellung unabhängiger Gutachten
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