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Lichtimmissionen durch künstliche Lichtquellen
können in der
Nachbarschaft von
Wohngebäuden zu
erheblichen Belästigungen
im Sinne des BImSchG führen.
Häufige Quellen von
Belästigungen durch
Lichtimmissionen sind
Lichtwerbeanlagen,
Objektbeleuchtungsanlagen
oder Flutlichtanlagen
von Sportplätzen.
Diese können zu störenden
Raumaufhellungen oder
sogar zur Blendwirkung
führen.
Besonders belästigend sind Quellen mit
wechselnder oder
blinkenden Leuchtstärke.
Im Rahmen von Planungen und
Genehmigungsverfahren
von gewerblichen
Anlagen oder
Sportanlagen mit
relevanten
Lichtquellen bieten
wir Ihnen unsere
Beratungsleistung zur
Dimensionierung,
Begutachtung und
Optimierung von künstlichen
Lichtquellen an.
Wir können Ihnen
hierzu anbieten:
• Messung von
Immissionen künstlicher
Lichtquellen
• Dimensionierung
und Optimierung von
Lichtquellen
• die Erstellung von
Gutachten im Rahmen
von
Genehmigungsverfahren,
Umweltprüfungen und
Bebauungsplänen
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