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Schutz vor Lichtimmissionen

Lichtimmissionen durch künstliche Lichtquellen können in der Nachbarschaft von Wohngebäuden zu erheblichen Belästigungen im Sinne des BImSchG führen. Häufige Quellen von Belästigungen durch Lichtimmissionen sind Lichtwerbeanlagen, Objektbeleuchtungsanlagen oder Flutlichtanlagen von Sportplätzen. Diese können zu störenden Raumaufhellungen oder sogar zur Blendwirkung führen.

Besonders belästigend sind Quellen mit wechselnder oder blinkenden Leuchtstärke. 

Im Rahmen von Planungen und Genehmigungsverfahren von gewerblichen Anlagen oder Sportanlagen mit relevanten Lichtquellen bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistung zur Dimensionierung, Begutachtung und Optimierung von künstlichen Lichtquellen an.

Wir können Ihnen hierzu anbieten:
• Messung von Immissionen künstlicher Lichtquellen
• Dimensionierung und Optimierung von Lichtquellen
• die Erstellung von Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren, Umweltprüfungen und Bebauungsplänen

 

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Möhler+Partner, Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik, Paul-Heyse-Straße 27, 80336 München, Tel. 089/544217-0, Telefax 089/544217-99
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