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Ein weiterer Aspekt des Immissionsschutzes ist der Schutz vor Geruchsimmissionen beispielsweise durch landwirtschaftliche Betriebe, Tierzuchtbetriebe,
Biogasanlagen,
Kompostierungs- und
Abfallbehandlungsanlagen. Die Objektivierung von Geruchsbelästigungen als Diskussionsgrundlage kann durch eine Gutachtenerstellung erfolgen:
• Begehung
und Begutachtung von
geruchsemittierenden
Anlagen
• Anwendung
von Abstandsregelungen
• Erstellung von Geruchsimmissionsuntersuchungen nach GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie)
• Bestimmung
von
Geruchsstundenhäufigkeiten
nach dem
Ausbreitungsmodell
Austal2000G
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