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Geruchs-Immissionsschutz

Ein weiterer Aspekt des Immissionsschutzes ist der Schutz vor Geruchsimmissionen beispielsweise durch landwirtschaftliche Betriebe, Tierzuchtbetriebe, Biogasanlagen, Kompostierungs- und Abfallbehandlungsanlagen. Die Objektivierung von Geruchsbelästigungen als Diskussionsgrundlage kann durch eine Gutachtenerstellung erfolgen:

• Begehung und Begutachtung von geruchsemittierenden Anlagen
• Anwendung von Abstandsregelungen
• Erstellung von Geruchsimmissionsuntersuchungen nach GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie)
• Bestimmung von Geruchsstundenhäufigkeiten nach dem Ausbreitungsmodell Austal2000G


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