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Lärmaktionsplanung

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Richtlinie 2002/49/EG vom 25.Juni 2002 über die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) ein einheitliches Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu vermindern. Danach sind die Mitgliedstaaten der europäischen Union verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten.

Die Kartierung für die Eisenbahnstrecken erfolgte durch das zuständige Eisenbahnbundesamt.

Vom Bayerischen Landesamt für Umwelt wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung nach der ersten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass die Lärmaktionsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

Unser Büro hat diesbezüglich eine Reihe von modulierten Dienstleistungspaketen zusammengestellt, die passgenau auf die Wünsche und Bedürfnisse der Auftraggeber abstimmbar sind:

  • Lärmaktionsplanung (beschränkt auf die betroffenen Verkehrswege, die abhängig von der jeweiligen Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie betroffen sind)
  • Komplettkartierung (hier werden zusätzlich zu den durch die jeweilige Stufe der Lärmaktionsplanung betroffenen Verkehrswege alle emissionstechnisch relevanten Lärmquellen berücksichtigt; die Ergebnisse sind weniger missverständlich und durch die Berücksichtigung aller Lärmquellen auch qualitativ für alle maßgeblichen Immissionsorte aussagefähig)
  • Lärmminderungsplanung (sowohl klassisch nach § 47a BImSchG als auch punktuell zur Verbesserung der Lärmsituation in Hotspot-Bereichen)


Im Bereich der Lärmminderungs- und –aktionsplanung können wir durch unsere langjährigen Tätigkeiten auf fundierte Erfahrungen zurückgreifen und Ihnen diese für die anstehenden Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Wir erarbeiten ein Maßnahmenkonzept zur Lärmaktionsplanung auf den Ergebnissen der Lärmkartierung und der rechnerischen Konfliktermittlung des BayLfU (basierend auf unseren Erfahrungen mit Lärmaktionsplänen außerhalb von Bayern bieten wir unsere Leistungen bundesweit an).

Ein individuell auf das Gemeindegebiet zugeschnittene Maßnahmenkonzept kann sich dabei

  • mit verkehrlichen Planungselementen (Maßnahmen zum Straßenbau, Instandsetzungsplanungen, ÖPNV-Maßnahmen, etc.),
  • gemeindlichen Planungen (Einflussnahme auf den Flächennutzungsplan, die Bauleitplanung etc.), dem Verkehrsentwicklungsplan (Einflussnahme auf das innerörtliche und/oder das übergeordnete Straßennetz, Fahrradnetz, etc.),
  • der Umweltplanung (Integration eines Landschaftsprogramms oder auch zukünftig erforderliche Luftreinhalteplanungen)
  • sowie ggf. einem übergeordneten Entwicklungsplanung (Integration vorhandener Marktgemeinde- oder Landesentwicklungsprogramme)

befassen.

Unser Ziel ist es, die Umweltbelastung Nummer 1, den Umgebungslärm, zu mindern, Gesundheitsgefahren zu vermeiden und erhebliche Belästigungen nach Möglichkeit auszuschließen.

Weiterhin bieten wir bei Bedarf und auf Wunsch auch ein von uns entwickeltes, standardisiertes Umfrage-Modul an, das wir bereits in mehreren Städten und Gemeinden erfolgreich eingesetzt haben. Dadurch kann der ebenfalls im Rahmen der Lärmaktionsplanung gesetzter Schwerpunkt Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur abgearbeitet werden, sondern effektiv sowohl als Feedbackinstrument für die planenden und ausführenden Organe als auch zur besseren Akzeptanz und zum präziseren Eingehen auf den Bürgerwillen genutzt werden.


 » Referenzen Lärmaktionsplanung
 
Möhler+Partner, Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik, Paul-Heyse-Straße 27, 80336 München, Tel. 089/544217-0, Telefax 089/544217-99
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