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Die Europäische
Gemeinschaft hat mit
der Richtlinie
2002/49/EG vom 25.Juni
2002 über die
Bekämpfung von
Umgebungslärm
(Umgebungslärmrichtlinie)
ein einheitliches
Konzept vorgegeben, um
schädliche
Auswirkungen und
Belästigungen durch
Umgebungslärm zu
vermindern. Danach
sind die
Mitgliedstaaten der
europäischen Union
verpflichtet,
Lärmkarten zu
erstellen und
Lärmaktionspläne
unter Beteiligung der
Öffentlichkeit zu
erarbeiten.
Die Kartierung für
die Eisenbahnstrecken
erfolgte durch das
zuständige
Eisenbahnbundesamt.
Vom Bayerischen
Landesamt für Umwelt
wurden die Ergebnisse
der Lärmkartierung
nach der ersten Stufe
der
EU-Umgebungslärmrichtlinie
veröffentlicht. Die
EU-Umgebungslärmrichtlinie
sieht vor, dass die
Lärmaktionsplanung
unter Beteiligung der
Öffentlichkeit
durchzuführen ist.
Unser Büro hat
diesbezüglich eine
Reihe von modulierten
Dienstleistungspaketen
zusammengestellt, die
passgenau auf die
Wünsche und
Bedürfnisse der
Auftraggeber
abstimmbar sind:
- Lärmaktionsplanung
(beschränkt auf
die betroffenen
Verkehrswege, die
abhängig von der
jeweiligen Stufe
der
EU-Umgebungslärmrichtlinie
betroffen sind)
- Komplettkartierung
(hier werden
zusätzlich zu den
durch die
jeweilige Stufe
der
Lärmaktionsplanung
betroffenen
Verkehrswege alle
emissionstechnisch
relevanten
Lärmquellen
berücksichtigt;
die Ergebnisse
sind weniger
missverständlich
und durch die
Berücksichtigung
aller Lärmquellen
auch qualitativ
für alle
maßgeblichen
Immissionsorte
aussagefähig)
- Lärmminderungsplanung
(sowohl klassisch
nach § 47a
BImSchG als auch punktuell
zur Verbesserung
der Lärmsituation
in
Hotspot-Bereichen)
Im Bereich der
Lärmminderungs- und
–aktionsplanung
können wir durch
unsere langjährigen
Tätigkeiten auf
fundierte Erfahrungen
zurückgreifen und
Ihnen diese für die
anstehenden
Tätigkeiten zur
Verfügung stellen.
Wir erarbeiten ein
Maßnahmenkonzept zur
Lärmaktionsplanung
auf den Ergebnissen
der Lärmkartierung
und der rechnerischen
Konfliktermittlung des
BayLfU (basierend auf
unseren Erfahrungen
mit
Lärmaktionsplänen
außerhalb von Bayern
bieten wir unsere
Leistungen bundesweit
an).
Ein individuell auf
das Gemeindegebiet
zugeschnittene
Maßnahmenkonzept kann
sich dabei
befassen.
Unser Ziel ist es,
die Umweltbelastung
Nummer 1, den
Umgebungslärm, zu
mindern,
Gesundheitsgefahren zu
vermeiden und
erhebliche
Belästigungen nach
Möglichkeit
auszuschließen.
Weiterhin bieten
wir bei Bedarf und auf
Wunsch auch ein von
uns entwickeltes,
standardisiertes
Umfrage-Modul an, das
wir bereits in
mehreren Städten und
Gemeinden erfolgreich
eingesetzt haben.
Dadurch kann der
ebenfalls im Rahmen
der
Lärmaktionsplanung
gesetzter Schwerpunkt
Öffentlichkeitsbeteiligung
nicht nur abgearbeitet
werden, sondern
effektiv sowohl als
Feedbackinstrument
für die planenden und
ausführenden Organe
als auch zur besseren
Akzeptanz und zum
präziseren Eingehen
auf den Bürgerwillen
genutzt werden.
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