Geruchs-Immissionsschutz

Ein weiterer Aspekt des Immissionsschutzes ist der Schutz vor Geruchsimmissionen beispielsweise durch landwirtschaftliche Betriebe, Tierzuchtbetriebe, Biogasanlagen, Kompostierungs- und Abfallbehandlungsanlagen. Die Objektivierung von Geruchsbelästigungen als Diskussionsgrundlage kann durch eine Gutachtenerstellung erfolgen:

  • Begehung und Begutachtung von geruchsemittierenden Anlagen
  • Anwendung von Abstandsregelungen
  • Erstellung von Geruchsimmissionsuntersuchungen nach GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie)
  • Bestimmung von Geruchsstundenhäufigkeiten nach dem Ausbreitungsmodell Austal2000G