Geruchs-Immissionsschutz
Ein weiterer Aspekt des Immissionsschutzes ist der Schutz vor Geruchsimmissionen beispielsweise durch landwirtschaftliche Betriebe, Tierzuchtbetriebe, Biogasanlagen, Kompostierungs- und Abfallbehandlungsanlagen. Die Objektivierung von Geruchsbelästigungen als Diskussionsgrundlage kann durch eine Gutachtenerstellung erfolgen:
- Begehung und Begutachtung von geruchsemittierenden Anlagen
- Anwendung von Abstandsregelungen
- Erstellung von Geruchsimmissionsuntersuchungen nach GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie)
- Bestimmung von Geruchsstundenhäufigkeiten nach dem Ausbreitungsmodell Austal2000G

